ÖFFNUNGSZEITEN:   Mo - Fr 09:30 - 18:00 Uhr
Sa 11.00 - 15.00 Uhr | So geschlossen
STANDORT: Weinheimer Straße 64a
68309 Mannheim
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

Aufträge / Durchführung der Aufträge

Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt und schriftlich bestätigt werden. Für die Annahme des Vertrages (den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung) ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Adé – Shuttle Service maßgebend. Der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte der Auftragsbestätigung genau zu prüfen. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Mündliche Abreden bedürfen einer (fern)schriftlichen Bestätigung. Der Adé Shuttle Service behält sich vor bestätigte Buchungen kurzfristig abzuändern oder zu stornieren. Diese Änderungen sind dem Kunden vor Fahrtbeginn anzuzeigen.

Airportshuttle-Service

  • Die Abholzeit ist genau einzuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch grundsätzlich (maximal nach 10 Minuten Wartezeit des Adé – Shuttle Service Fahrers) entfällt und mit dem vollen Transferpreis dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
  • Der Kunde muss während des Abholzeitraums (15 Minuten vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden.
  • Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie +/- 10 Minuten vor/nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt erfolgt.
  • Erfolgt die Abholung durch einen Adé Shuttle Service Fahrer nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums, so hat der Kunde den Adé Shuttle Service zu benachrichtigen.
  • Bei Nutzung des Adé Airportshuttle-Services erfolgt eine Abholung des Kunden am Flughafen grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point des Terminals. Der Kunde hat die Pflicht, den am Meeting-Point wartenden Adé Shuttle Fahrer, der entsprechend durch Namensschild mit dem Adé Shuttle Service Logo gekennzeichnet ist, ausfindig zu machen.
  • Für die Rückfahrt bei der Abholung am Flughafen kann Wartezeit entstehen. Der Adé Shuttle Service behält sich vor, Fahrgäste zusammen zu befördern, deren Flugankunft planmäßig nicht mehr als 30 Minuten auseinanderliegt.
  • Sollte sich Ihr Flug verspäten oder früher ankommen, so müssen Wartezeiten länger als 30 Minuten in Kauf genommen werden. Ausgenommen hiervon sind Exklusivfahrten.
  • Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versucht der Adé Shuttle Service pünktlich zu erscheinen. Flugverspätungen sind dem Adé Shuttle Service bekannt.
  • Bei Flugverspätungen länger als 1,5 Stunden oder bei Anflug eines anderen Flughafens, erlischt der Beförderungsanspruch. Hier versucht der Adé Shuttle Service die Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu transferieren.

Fahrpreis/Auftragsvergütung

Ist Barzahlung vereinbart, ist der Fahrpreis spätestens bei Antritt der Auftragsausführung an den Adé – Shuttle Service Fahrer zu entrichten. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit gemäß vorgegebenem Zahlungsziel ein. Der Betrag der Rechnung muss binnen 14 Tagen auf dem genannten Konto des Adé Shuttle Service mit Angabe der Buchungs-ID überwiesen werden.

Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Auftragsvergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) berechnet. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenen Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,- € brutto erhoben werden.

Gepäck

Pro Person darf ein Gepäckstück mit max. 30 kg Gewicht und ein Handgepäck in normaler Größe mitgeführt werden. Zusatzgepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der Auftragserteilung deklariert werden, da sonst kein Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke können Mehrkosten berechnet werden.

Rücktritt / Stornogebühren

Die Vertragsparteien haben das Recht, den Beförderungsauftrag zu stornieren. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Eine Auftrags-Stornierung durch den Kunden wird mit einer Pauschale von 15,00€ berechnet. Tritt der Kunde eine Fahrt nicht an (No-Show) oder storniert dieser den Fahrauftrag innerhalb von 48 Stunden vor Fahrtantritt, so bleibt es dem Adé – Shuttle Service vorbehalten den vollen Fahrpreis an den Kunden in Rechnung stellen.

Umbuchungen bis 48h vor Fahrtantritt sind kostenfrei. Bucht der Kunde die Fahrt innerhalb von 48h vor Fahrtantritt um, wird eine Pauschale von 30,00€ zum Transferpreis hinzugerechnet.

Verbotene Nutzungen

Fahrzeuge von Adé – Shuttle Service dürfen nicht genutzt werden

a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art

b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen

Dem Kunden ist untersagt, den Adé Shuttle Service Fahrer zu den unter Ziff. a) bis c) aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.

Kundenhaftung

a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig, verursachten Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Adé – Shuttle Service Fahrer persönlich unbegrenzt.

b) Im Übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck entstanden sind.

c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen, (fern-)schriftlichen oder E-Mail-Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht vom Adé – Shuttle Service verschuldet wurde.

Der Adé Shuttle Service behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei telefonischen, (fern-)schriftlichen oder per E-Mail eingehenden Aufträgen eine Bestätigung einzuholen.

Werden telefonische, (fern-)schriftliche oder E-Mail-Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen diesen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.

Haftung des Adé – Shuttle Service

Adé – Shuttle Service haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherung besteht. Im Falle des Verzuges trifft eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. Der Adé – Shuttle Service darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält. Macht der Adé – Shuttle Service hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.

Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus, Flugverspätungen sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet der Adé – Shuttle Service gleichfalls nicht.

Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen dem Auftrag zu entsprechen, behält sich der Adé – Shuttle Service die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist der Adé – Shuttle Service bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und den Verwendungsmöglichkeiten die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.

Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Adé – Shuttle Service seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.